Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lizenzbedingungen für Svaris
Vertragsbedingungen als PDF herunterladenInoPlaner GmbH
Astrid-Lindgren-Str. 20 · 93173 Wenzenbach
E-Mail: info@svaris.de · Web: https://www.svaris.de/
Version 1.0 · veröffentlicht am 22.10.2026 · gültig ab 22.10.2026
Diese Bedingungen regeln das monatliche Abonnement und die Nutzung der lokal installierten Desktop-Software Svaris durch Geschäftskunden. Sie enthalten die allgemeinen Vertragsbedingungen und die Software-Lizenzbedingungen in einem Dokument.
1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Bedingungen gelten für Verträge über die zeitlich begrenzte Überlassung und Nutzung der Software Svaris („Software“) zwischen der InoPlaner GmbH, Astrid-Lindgren-Str. 20, 93173 Wenzenbach („Anbieter“), und dem Kunden.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist nicht vorgesehen. Mit der Bestellung erklärt der Kunde, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Handelt die bestellende Person für ein Unternehmen, erklärt sie zugleich ihre Vertretungsberechtigung oder Bevollmächtigung.
1.3 Kunde, Lizenznehmer und Vertragspartner ist die natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die das Abonnement im eigenen Namen erwirbt. Mitarbeiter, Organmitglieder und vom Kunden beauftragte natürliche Personen können autorisierte Nutzer sein. Sie werden durch Installation oder Nutzung nicht selbst Vertragspartner des Anbieters. Der Kunde stellt sicher, dass seine autorisierten Nutzer die für sie geltenden Nutzungsregeln einhalten.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang. Im Übrigen gilt bei Widersprüchen zunächst die im Bestellprozess einbezogene Produkt- und Leistungsbeschreibung und danach dieses Dokument. Für Drittanbieter-Komponenten gilt ergänzend Ziffer 16.
2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Anbieter überlässt dem Kunden die Standardsoftware Svaris gegen eine monatliche Vergütung zur Nutzung für die Dauer des Abonnements. Es werden zeitlich begrenzte Nutzungsrechte eingeräumt; ein dauerhaftes Nutzungsrecht nach Vertragsende wird nicht erworben. Die Überlassung erfolgt im Rahmen eines Softwaremietvertrags. Eine individuelle Softwareentwicklung ist nicht Vertragsgegenstand.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang und die gebuchte Anzahl der Aktivierungsplätze („Seats“) ergeben sich aus der bei Bestellung einbezogenen Produkt- und Leistungsbeschreibung und dem gewählten Lizenzmodell. Eine Lizenz beziehungsweise ein Lizenzschlüssel umfasst die gebuchte Anzahl Seats.
2.3 Während des aktiven Abonnements erhält der Kunde Zugang zur jeweils aktuellen, vom Anbieter bereitgestellten Version von Svaris einschließlich der für diese Software veröffentlichten Updates und neuen Funktionen. Die Pflicht zur Erhaltung der vereinbarten Gebrauchstauglichkeit richtet sich nach Ziffer 13.
2.4 Svaris wird lokal auf den Geräten des Kunden installiert. Die mit der Software bearbeiteten Projektdateien verbleiben grundsätzlich beim Kunden. Die Online-Dienste dienen insbesondere der Kunden- und Lizenzverwaltung, der Aktivierung und Lizenzprüfung sowie der Bereitstellung von Downloads und Updates. Für optionale Fehlerberichte und vom Nutzer veranlasste Supportübermittlungen gilt Ziffer 12.
3 Bestellung und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung auf der Website ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Durch Betätigung des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ oder eines vergleichbaren Bestellbuttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Abonnements ab.
3.2 Der Eingang der Bestellung wird unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Eine reine Eingangs- oder Zahlungsbestätigung, insbesondere des Zahlungsdienstleisters, stellt für sich allein keine Vertragsannahme dar. Nach bestätigtem Zahlungserfolg stellt der Anbieter den Lizenzzugang bereit. Der Vertrag kommt durch Bereitstellung des Lizenzschlüssels beziehungsweise Freischaltung des vertraglichen Zugangs oder durch eine ausdrücklich als Vertragsannahme bezeichnete Auftragsbestätigung des Anbieters zustande.
3.3 Diese Bedingungen und die maßgebliche Produkt- und Leistungsbeschreibung werden dem Kunden im Bestellprozess vor Abgabe der verbindlichen Bestellung zugänglich und speicherbar bereitgestellt. Der Kunde gibt sein Angebot auf Grundlage der dort bereitgestellten Fassung dieser Bedingungen mit Versionsnummer und Datum ab. Die für den Vertrag maßgebliche Fassung bleibt dem Kunden über einen speicherbaren Abruf zugänglich. Ein Verweis auf der Aktivierungsseite oder im Kundenkonto führt zu dieser Fassung.
3.4 Hinweise auf diese Bedingungen im Installer, beim ersten Start oder im Bereich „Rechtliches“ der Software dienen der Information der autorisierten Nutzer. Eine Kenntnisnahme oder Bestätigung durch einen solchen Nutzer begründet keinen zusätzlichen Vertrag mit ihm und ändert den Vertrag des Kunden nicht.
4 Bereitstellung und Kundenkonto
4.1 Nach Verifizierung der im Bestellprozess angegebenen E-Mail-Adresse wird für den Käufer beziehungsweise Unternehmensadministrator ein Kundenkonto angelegt. Es dient dem Kauf und der Verwaltung von Lizenzen und Seats. Autorisierte Nutzer benötigen für die Aktivierung und Nutzung mit einem Lizenzschlüssel kein eigenes Kundenkonto.
4.2 Die Software wird als Installationsdatei zum Download bereitgestellt. Die Datei kann öffentlich erreichbar sein; eine ausschließlich über das Kunden-Dashboard geschützte Bereitstellung ist nicht zugesichert. Der bloße Download begründet kein Nutzungsrecht für den produktiven Einsatz. Die Lizenzbedingungen werden unabhängig vom Downloadweg vor Installation und erster Nutzung klar zugänglich gemacht.
4.3 Der Kunde erhält einen individuellen Lizenzschlüssel, der über das Kunden-Dashboard abrufbar ist. Die Aktivierung erfolgt durch Eingabe dieses Schlüssels in der Software. Der Kunde schützt Lizenzschlüssel und administrative Zugänge vor unbefugtem Zugriff.
5 Preise und Zahlung
5.1 Es gelten die bei Bestellung angegebenen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Das Abonnement wird monatlich im Voraus abgerechnet. Die Zahlung erfolgt mit einem im Bestellprozess angebotenen Zahlungsmittel. Soweit das gewählte Zahlungsmittel dies vorsieht, autorisiert der Kunde den Anbieter beziehungsweise dessen Zahlungsdienstleister zum wiederkehrenden Einzug der vereinbarten Vergütung.
5.3 Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Eine Sperrung wegen Zahlungsverzugs richtet sich nach Ziffer 15.
5.4 Eine Änderung der Vergütung für einen bestehenden Vertrag setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus. Der Anbieter kann aus sachlichem Grund eine Preisänderung für künftige Abrechnungszeiträume nach dem Verfahren in Ziffer 17 anbieten. Ohne Annahme gilt der bisherige Preis fort, solange der bestehende Vertrag nicht wirksam beendet wird.
6 Laufzeit und Kündigung
6.1 Das Abonnement beginnt mit der Bereitstellung des Lizenzschlüssels beziehungsweise der Freischaltung des vertraglichen Zugangs. Es läuft auf unbestimmte Zeit mit monatlichen Abrechnungszeiträumen. Der erste Abrechnungszeitraum beginnt am Tag der Bereitstellung; die folgenden Zeiträume schließen sich monatlich an. Die konkreten Abrechnungsdaten werden dem Kunden im Bestellprozess oder bei Bereitstellung des vertraglichen Zugangs auf elektronischem Weg mitgeteilt. Das spätere Öffnen eines Aktivierungslinks oder die erste Nutzung durch den Kunden verschiebt diese Daten nicht, sofern der vertragliche Zugang bereits bereitgestellt wurde.
6.2 Beide Parteien können das Abonnement jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung. Die Kündigung kann in Textform erfolgen; für den Kunden insbesondere per E-Mail an info@svaris.de oder über https://www.svaris.de/dashboard. Erfolgt keine Kündigung, wird das Abonnement im nächsten monatlichen Abrechnungszeitraum fortgesetzt.
6.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wesentliche Verstöße gegen den vereinbarten Lizenzumfang, eine unberechtigte Weitergabe oder eine unzulässige Umgehung der Lizenzprüfung können einen wichtigen Grund darstellen. Bei behebbaren Pflichtverletzungen ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Abhilfefrist oder eine Abmahnung erforderlich, soweit diese nach den gesetzlichen Voraussetzungen nicht entbehrlich ist. Gesetzlich erlaubte Handlungen nach Ziffer 9.2 stellen keinen Vertragsverstoß dar.
6.4 Die ordentliche Kündigung führt nicht zu einer anteiligen Erstattung für den bis zum Vertragsende laufenden Abrechnungszeitraum; das vereinbarte Nutzungsrecht besteht bis zu diesem Zeitpunkt fort. Gesetzliche Ansprüche wegen Mängeln, einer berechtigten außerordentlichen Kündigung oder sonstiger Leistungsstörungen bleiben unberührt.
7 Nutzungsrechte und Seats
7.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des aktiven Abonnements ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software im vereinbarten Umfang ein. Der Kunde darf die Software durch autorisierte Nutzer für seine betrieblichen Zwecke einsetzen. Eine Unterlizenzierung ist nicht gestattet; für Drittanbieter-Komponenten gilt Ziffer 16.
7.2 Ein Seat ist ein Aktivierungsplatz für eine Kombination aus Gerät und lokalem Benutzerkontext. Maßgeblich sind die gleichzeitig bestehenden Aktivierungen. Die tatsächliche gleichzeitige Programmnutzung oder Laufzeit wird nicht gezählt. Ein Seat ist keiner namentlich bestimmten Person dauerhaft zugeordnet.
7.3 Gerät und lokaler Benutzerkontext bezeichnen die Kombination aus einem physischen oder virtuellen Gerät beziehungsweise einer technischen Umgebung und dem lokalen Benutzerkontext, unter dem die Software aktiviert wird. Die technische Wiedererkennung erfolgt anhand pseudonymisierter Geräte- und Benutzerkontextkennungen sowie eines technischen Fingerprints.
7.4 Jede aktive Zuordnung einer solchen Kombination zu einer Lizenz belegt einen Seat, bis die Aktivierung in der Software oder im Kunden-Dashboard deaktiviert wird. Die Anzahl gleichzeitig bestehender Aktivierungen darf die gebuchte Anzahl Seats nicht überschreiten.
7.5 Mehrere lokale Benutzer auf demselben Gerät, Mehrbenutzersystem oder Terminalserver belegen jeweils einen Seat. Derselbe lokale Benutzer auf mehreren Geräten belegt je Gerät einen Seat. Für virtuelle Geräte gilt dieselbe Zählweise. Solche Umgebungen sind innerhalb des vereinbarten Lizenzumfangs zulässig, soweit sie die vereinbarten Systemvoraussetzungen erfüllen.
7.6 Eine Aktivierung kann in der Software oder im Kunden-Dashboard deaktiviert werden. Der freigegebene Seat kann anschließend einer anderen Kombination aus Gerät und lokalem Benutzerkontext zugewiesen werden. Änderungen lizenzrelevanter technischer Parameter können eine neue Aktivierung erforderlich machen.
8 Onlineprüfung und technische Lizenzverwaltung
8.1 Für Aktivierung und regelmäßige Lizenzprüfung ist eine Internetverbindung erforderlich. Eine erneute Online-Lizenzprüfung ist alle 24 Stunden fällig. Die Software verwendet ein aktivierungsgebundenes signiertes Lizenzzertifikat, das eine Offline-Nutzung für fünf Tage (120 Stunden) ab seiner letzten erfolgreichen Ausstellung oder Erneuerung ermöglicht. Eine erfolglose Prüfung setzt diese Frist nicht neu in Gang. Nach Ablauf des Zertifikats ist für einen erneuten Programmstart eine erfolgreiche Online-Lizenzprüfung erforderlich. Eine dauerhaft vollständig offline nutzbare Lizenz wird nicht bereitgestellt.
8.2 Ist das Offline-Zertifikat abgelaufen und kann keine erfolgreiche Online-Lizenzprüfung durchgeführt werden, wird die Nutzung beim nächsten Programmstart bis zur erfolgreichen Revalidierung blockiert. Eine bereits laufende Sitzung wird aus diesem Grund nicht automatisch beendet. Das Speichern der in dieser Sitzung bereits geöffneten Zeichnungen bleibt möglich. Zertifikatslaufzeit und Fortbestand einer Sitzung verlängern die vertragliche Laufzeit oder das produktive Nutzungsrecht nicht; für Vertragsende und Datensicherung gilt Ziffer 15.
8.3 Bei einer vom Anbieter zu behebenden Störung seiner Lizenzdienste, die die Nutzung während eines bestehenden Nutzungsrechts verhindert, kann sich der Kunde an info@svaris.de wenden. Der Anbieter beseitigt die Störung nach Ziffer 13 und kann zur Wiederherstellung der vereinbarten Nutzung eine geeignete manuelle Freischaltung oder andere zumutbare Zwischenlösung einsetzen. Die gesetzlichen Rechte bei einer Beeinträchtigung der vereinbarten Nutzung bleiben nach Maßgabe der Ziffern 13 und 14 unberührt.
8.4 Der Anbieter darf angemessene technische Maßnahmen zur Aktivierung, Validierung, periodischen Revalidierung, Deaktivierung und Durchsetzung des vereinbarten Lizenzumfangs einsetzen. Die vertragsgemäße Nutzung darf dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Informationen zu den hierbei verarbeiteten Daten enthält die Datenschutzerklärung.
8.5 Gerätefreigabe, Lizenzdeaktivierung, Vertragskündigung, Kontolöschung und Löschung personenbezogener Daten sind unterschiedliche Vorgänge. Die Freigabe einer Aktivierung beendet weder das Abonnement noch die Zahlungspflicht. Zur Beendigung ist eine Kündigung nach Ziffer 6 erforderlich.
9 Nutzungsbeschränkungen und gesetzliche Rechte
9.1 Außerhalb des eingeräumten Nutzungsrechts sind insbesondere untersagt:
- Verkauf, Vermietung, Verleih oder öffentliche Zugänglichmachung der Software oder des Lizenzschlüssels sowie die Bereitstellung an nicht berechtigte Dritte;
- Nutzung außerhalb der gebuchten Seats oder Aufrechterhaltung von mehr Aktivierungen als vereinbart;
- Vervielfältigung, Verlagerung oder Aufspaltung über virtuelle Maschinen, Container, System-Images, Cloning, Snapshots, Rollbacks, Remote-Zugriffe, geteilte Accounts oder sonstige Maßnahmen, soweit dadurch der vereinbarte Lizenzumfang überschritten oder umgangen wird;
- unzulässige Manipulation oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und Lizenzprüfungen einschließlich darauf gerichteter Versuche;
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder Disassemblierung, soweit diese Handlungen nicht gesetzlich gestattet sind.
9.2 Gesetzliche Befugnisse zur Nutzung von Computerprogrammen bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für eine erforderliche Sicherungskopie, das zulässige Beobachten, Untersuchen oder Testen des Programms sowie eine unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlaubte Dekompilierung zur Herstellung von Interoperabilität. Die Beschränkungen dieser Bedingungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang, insbesondere unter Beachtung der §§ 69d, 69e und 69g UrhG.
9.3 Svaris ist urheberrechtlich geschützt. Die Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter beziehungsweise seinen Lizenzgebern. Über die vereinbarten und gesetzlich bestehenden Nutzungsbefugnisse hinaus werden keine Rechte eingeräumt.
10 Pflichten des Kunden und Übertragung
10.1 Der Kunde stellt sicher, dass seine Hard- und Software die bei Vertragsschluss angegebenen Systemvoraussetzungen erfüllt. Eine Kompatibilität mit darüber hinausgehenden individuellen Konfigurationen ist nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurde. Die Pflicht des Anbieters zur Bereitstellung einer unter den vereinbarten Voraussetzungen gebrauchstauglichen Software bleibt unberührt.
10.2 Der Kunde sichert seine lokalen Projektdateien regelmäßig und in einem seinem Einsatz angemessenen Umfang. Die Folgen einer unzureichenden Datensicherung für Schadensersatzansprüche richten sich nach Ziffer 14.4.
10.3 Die Übertragung des Vertrags oder der Lizenz auf eine andere Rechtsperson bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform. Die Zustimmung kann aus sachlichen Gründen verweigert werden, insbesondere bei Missbrauchsverdacht oder ausstehenden Zahlungen. Bei genehmigter Übertragung muss der bisherige Lizenznehmer die Nutzung einstellen und seine nutzbaren Softwarekopien nach Ziffer 15.3 löschen.
10.4 Die interne Zuweisung eines Seats an einen anderen autorisierten Nutzer desselben Kunden sowie Gerätefreigabe und erneute Aktivierung innerhalb derselben Lizenz sind keine Vertrags- oder Lizenzübertragung.
11 Updates und Support
11.1 Die Software prüft beim Start, ob ein veröffentlichtes Update verfügbar ist. Sofern ein Update nicht als zwingendes Sicherheitsupdate gekennzeichnet ist, entscheidet der Kunde über dessen Installation; er kann das Angebot überspringen. Eine angenommene Aktualisierung wird beim Beenden der Anwendung über den bereitgestellten Aktualisierungsprozess installiert. Ist ein Update zur Schließung einer erheblichen Sicherheitslücke oder zur Abwehr eines vergleichbaren erheblichen Sicherheitsrisikos erforderlich, darf der Anbieter es als zwingendes Sicherheitsupdate bereitstellen. In diesem Fall wird der Kunde vorab über Grund und Folgen informiert, soweit die Dringlichkeit dies zulässt; das Update wird beim nächsten Beenden der Anwendung installiert und kann nicht übersprungen werden. Die Pflicht des Anbieters zur Erhaltung des vereinbarten Leistungsumfangs und die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
11.2 Der Anbieter bietet technischen E-Mail-Support unter info@svaris.de für technische Probleme, Installationsfragen und Bedienungsfragen. Anfragen werden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten mit angemessenen Bemühungen bearbeitet. Bestimmte Reaktions- oder Bearbeitungszeiten gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Die Verpflichtungen bei Mängeln nach Ziffer 13 werden hiervon nicht eingeschränkt.
11.3 Für die erforderlichen Online-Dienste wird keine gesonderte prozentuale Verfügbarkeitsgarantie vereinbart. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und vorab angekündigt. Die Verpflichtung, die vereinbarte Nutzung zu ermöglichen, und die gesetzlichen Rechte bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
12 Datenschutz und freiwillige Diagnosefunktionen
12.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Informationen insbesondere zu Kundenkonto, Zahlungsabwicklung, Lizenzaktivierung, Lizenzprüfung, Fehleranalyse und Support enthält die Datenschutzerklärung unter https://www.svaris.de/privacy. Die Datenschutzerklärung ist eine Information über Datenverarbeitungen; ihre Kenntnisnahme und die Annahme dieser Bedingungen sind keine datenschutzrechtliche Einwilligung.
12.2 Automatische Absturz- und Fehlerberichte aus der Desktop-Anwendung über Sentry sind standardmäßig deaktiviert. Ihre Aktivierung setzt eine gesonderte, freiwillige Einwilligung des jeweiligen Nutzers voraus. Dieser kann die Funktion jederzeit in den Einstellungen wieder deaktivieren und seine Einwilligung für die Zukunft widerrufen. Die Nutzung der Software setzt diese Einwilligung nicht voraus.
12.3 Ein manueller Problembericht wird nur durch eine bewusste Übermittlungshandlung des Nutzers abgesendet. Die Erstellung eines lokalen Diagnostik-Pakets als ZIP-Datei übermittelt dieses Paket weder an den Anbieter noch an einen Drittanbieter. Eine spätere Übermittlung, etwa als E-Mail-Anhang an den Support, erfordert eine zusätzliche Handlung des Nutzers. Einzelheiten zu Inhalt, Empfängern und Verarbeitung erläutern die Datenschutzerklärung und die jeweiligen Hinweise in der Anwendung.
12.4 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner eigenen Verarbeitung personenbezogener Daten mit der lokal eingesetzten Software verantwortlich. Bei Supportanfragen sollen nur die zur Bearbeitung erforderlichen Informationen übermittelt werden. Diese Bedingungen ersetzen keine gesondert erforderliche Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung.
13 Mängel der Software
13.1 Für die zeitlich begrenzte Überlassung der Standardsoftware gelten die gesetzlichen mietrechtlichen Mängelrechte. Der Anbieter schuldet eine Software, die sich für die vereinbarte Nutzung eignet, und erhält diese Gebrauchstauglichkeit während der Vertragslaufzeit. Maßgeblich ist der vereinbarte Leistungsumfang nach Ziffer 2.
13.2 Der Kunde zeigt auftretende Mängel unverzüglich an und unterstützt die Fehleranalyse in zumutbarem Umfang, etwa durch Beschreibung des Fehlers, der eingesetzten Version und der Schritte, die zum Fehler führen. Die Übermittlung vollständiger Projektdateien oder die Aktivierung automatischer Fehlerberichte ist hierfür keine allgemeine Voraussetzung. Die gesetzlichen Folgen einer unterlassenen Mängelanzeige bleiben unberührt.
13.3 Der Anbieter beseitigt von ihm zu behebende Mängel innerhalb angemessener Frist. Hierzu kann er insbesondere einen Patch, ein Update oder eine zumutbare Zwischenlösung bereitstellen. Eine Zwischenlösung muss die vereinbarte Nutzung ermöglichen und darf den Kunden nicht unzumutbar belasten.
13.4 Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere auf Minderung, Schadens- und Aufwendungsersatz sowie außerordentliche Kündigung bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen, bleiben unberührt. Für Schadensersatz gelten die Regelungen in Ziffer 14 einschließlich des begrenzten Ausschlusses nach Ziffer 14.5. Gesetzliche Aufwendungsersatzansprüche werden hierdurch nicht ausgeschlossen. Eine feste Anzahl erfolgloser Nachbesserungsversuche wird nicht als Voraussetzung vereinbart.
13.5 Soweit eine Beeinträchtigung ausschließlich durch eine vom Kunden zu verantwortende unsachgemäße Nutzung, unzulässige Eingriffe oder eine Abweichung von den vereinbarten Systemvoraussetzungen verursacht wird, begründet sie keine Mängelhaftung des Anbieters. Ein unabhängig davon bestehender Mangel bleibt hiervon unberührt.
13.6 Werden wegen der vertragsgemäßen Nutzung der Software Ansprüche Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht, informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich und gibt ihm Gelegenheit zur Prüfung und Abwehr. Der Anbieter kann nach eigener Wahl die erforderlichen Nutzungsrechte beschaffen oder die Software so ändern oder ersetzen, dass die vertragsgemäße Nutzung im Wesentlichen erhalten bleibt. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, kann die betroffene Leistung beendet werden; im Voraus gezahlte Vergütung für die Zeit danach wird erstattet. Dies gilt nicht, soweit der Anspruch auf einer vom Kunden zu vertretenden Änderung oder vertragswidrigen Nutzung beruht. Gesetzliche Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.
14 Haftung
14.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unberührt bleiben die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels und die Haftung aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den für diesen Vertrag typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Fälle nach Ziffer 14.1 bleiben hiervon unberührt.
14.3 Im Übrigen ist eine verschuldensabhängige Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit kein Fall nach Ziffer 14.1 vorliegt. Andere zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
14.4 Bei Datenverlust wird eine vom Kunden zu verantwortende unzureichende Datensicherung nach den gesetzlichen Grundsätzen des Mitverschuldens berücksichtigt. Ein pauschaler Ausschluss der Haftung allein wegen fehlender Sicherung wird nicht vereinbart. Ziffern 14.1 bis 14.3 und 14.5 bleiben maßgeblich.
14.5 Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alternative 1 BGB ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht in den Fällen der Ziffer 14.1 oder soweit sonstige zwingende gesetzliche Haftung besteht. Die Haftung für schuldhaft verursachte Mängel, sonstige schuldhafte Pflichtverletzungen und Verzug mit der Mängelbeseitigung bleibt nach Maßgabe der Ziffern 14.1 bis 14.4 unberührt. Die übrigen Mängelrechte, insbesondere auf Mängelbeseitigung, Minderung, gesetzlichen Aufwendungsersatz und außerordentliche Kündigung, bleiben bestehen.
15 Sperrung und Folgen der Vertragsbeendigung
15.1 Bei schwerwiegendem Lizenzmissbrauch, erheblicher Sicherheitsgefährdung oder rechtlicher Notwendigkeit darf der Anbieter die betroffene Lizenz sofort und nur im erforderlichen Umfang sperren. Bei Zahlungsverzug und gewöhnlichen behebbaren Verstößen setzt eine Sperrung grundsätzlich eine vorherige Mitteilung und angemessene Zahlungs- oder Abhilfefrist voraus. Eine Frist ist nur entbehrlich, wenn die Zahlung endgültig verweigert wird oder besondere Umstände eine sofortige Sperrung rechtfertigen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfällt. Kündigungsrechte bleiben unberührt.
15.2 Mit Vertragsende erlischt das produktive Nutzungsrecht. Der Anbieter kann den Zugriff auf Abonnement-Funktionen technisch sperren oder beschränken. Die Kundenprojektdateien verbleiben beim Kunden; ihre Löschung wird durch die Vertragsbeendigung nicht verlangt. Sie werden lokal im Svaris-spezifischen JSON-Projektformat gespeichert. Während der nutzbaren Vertragslaufzeit können Szenen als PNG, SVG oder PDF exportiert werden. Die weitere Darstellung oder Bearbeitung der Projektdateien mit Svaris setzt ein entsprechendes Nutzungsrecht voraus; eine dauerhafte kostenlose Lesefunktion wird nicht vereinbart. Bereits erzeugte Exporte bleiben beim Kunden.
15.3 Nach Vertragsende stellen der Kunde und seine autorisierten Nutzer die produktive Nutzung und weitere Vervielfältigung der Software ein. Das unverzügliche abschließende Speichern bereits geöffneter Zeichnungen in einer noch laufenden Sitzung nach Ziffer 8.2 bleibt gestattet; eine weitere produktive Bearbeitung wird dadurch nicht erlaubt. Anschließend deinstallieren sie die Software und löschen nutzbare Softwarekopien. Zwingend gesetzlich aufzubewahrende Archiv- oder Sicherungskopien dürfen im erforderlichen Umfang fortbestehen, müssen gegen produktive Nutzung geschützt sein und sind nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht zu löschen. Fortbestehende Rechte an Drittanbieter-Komponenten nach Ziffer 16 bleiben unberührt.
15.4 Die Beendigung des Vertrags bewirkt keine automatische Kontolöschung oder sofortige Löschung aller personenbezogenen Daten. Für personenbezogene Daten gelten die Datenschutzerklärung und gesetzliche Aufbewahrungspflichten.
16 Drittanbieter und Open Source Komponenten
16.1 Für in Svaris enthaltene Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Soweit diese für die betreffende Komponente zusätzliche oder abweichende Rechte einräumen, haben sie insoweit Vorrang vor den Nutzungsbeschränkungen dieses Dokuments.
16.2 Lizenz- und Attributionstexte werden als „Third-Party Notices“ mit der jeweiligen Produktversion bereitgestellt und sind im Hilfemenü unter „Rechtliches“ zugänglich. Die Datei kann sich mit den Abhängigkeiten und Produktversionen ändern. Maßgeblich sind die auf die tatsächlich enthaltenen Komponenten anwendbaren Lizenzen; die für eine Produktversion ausgelieferten Notices dokumentieren diese. Eine neue Fassung der Notices ändert nicht automatisch die übrigen Bedingungen eines bestehenden Abonnements.
17 Änderungen von Bedingungen und Preisen
17.1 Der Anbieter kann aus sachlichem Grund, insbesondere wegen einer geänderten Rechtslage, Sicherheitsanforderungen oder technischer Entwicklungen, Änderungen dieser Bedingungen oder der Vergütung für künftige Vertragszeiträume anbieten. Änderungen wirken nicht rückwirkend und entziehen keine für bereits bezahlte Zeiträume eingeräumten Rechte.
17.2 Das Änderungsangebot wird mindestens vier Wochen vor dem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Es enthält die neue Fassung mit Versionsnummer und Datum sowie eine verständliche Beschreibung der Änderungen und ihres Grundes. Bei Preisänderungen werden zusätzlich die neue Vergütung und der vorgesehene Geltungsbeginn angegeben.
17.3 Eine Änderung wird nur wirksam, wenn eine vertretungsberechtigte oder bevollmächtigte Person sie ausdrücklich für den Kunden annimmt. Schweigen, die bloße weitere Nutzung oder eine Bestätigung durch einen hierzu nicht bevollmächtigten autorisierten Nutzer genügen nicht. Der Anbieter dokumentiert die angenommene Version und den Annahmezeitpunkt in Zuordnung zum Kundenvertrag und stellt dem Kunden die vereinbarte Fassung speicherbar bereit.
17.4 Ohne Annahme gelten die bisherigen Bedingungen und Preise fort, solange der bestehende Vertrag nicht wirksam beendet wird. Der Anbieter kann nach Ziffer 6.2 ordentlich kündigen und nach Vertragsende einen Folgevertrag zu neuen Bedingungen anbieten. Eine außerordentliche Kündigung setzt ihre gesonderten gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
18 Geheimhaltung und Schlussbestimmungen
18.1 Die Parteien behandeln alle ihnen bei der Vertragsdurchführung bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Zugang erhalten nur Personen, die ihn hierfür benötigen und entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt, rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt oder aufgrund gesetzlicher Pflicht offenzulegen sind. Die Verpflichtung besteht nach Vertragsende fort. Datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
18.3 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.
18.4 Soweit eine Bestimmung nicht wirksam einbezogen oder unwirksam ist, gelten die gesetzlichen Folgen. Insbesondere richten sich der Fortbestand des Vertrags und die Ergänzung durch gesetzliche Vorschriften nach § 306 BGB.
18.5 Vertragsänderungen und rechtserhebliche Erklärungen sollen zur Dokumentation in Textform erfolgen, soweit gesetzlich keine strengere Form erforderlich ist. Der Vorrang individueller Vertragsabreden nach § 305b BGB bleibt unberührt. Besondere Anforderungen für die Annahme von Änderungsangeboten nach Ziffer 17 bleiben bestehen.